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   VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19   

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VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19 (https://dejure.org/2023,36554)
VG Köln, Entscheidung vom 25.10.2023 - 26 K 5772/19 (https://dejure.org/2023,36554)
VG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 26 K 5772/19 (https://dejure.org/2023,36554)
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  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Das Gericht geht dabei davon aus, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Verfahren auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen, vgl. mit ausführlicher Begründung zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92, juris, Rn. 41 ff., ein Anspruch auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung aus § 18a BAföG, bei der es sich nicht um eine Sozialleistung handelt, wie Ansprüche auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem die Beklagte über den Freistellungsantrag entschieden hat.

    BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 11 ff.

    Für die zeitliche Beschränkung des zulässigen Gegenstandes der gerichtlichen Entscheidung bei Klagen, die auf die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 18a BAföG gerichtet sind, spricht zunächst, dass das Gesetz bei der Freistellung - ebenso wie bei Unterhaltsvorschussleistungen -, vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 16, auf eine monatsweise Betrachtung abstellt, wie sich aus § 18a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BAföG ergibt.

    Die in § 18a BAföG geregelte Einkommensabhängigkeit der Rückzahlungsverpflichtung dient - vergleichbar der sozialhilferechtlichen Hilfe zum Lebensunterhalt und auch den Unterhaltsvorschussleistungen -, vgl. zu letzterem BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 19, maßgeblich der Behebung oder zumindest Milderung einer gegenwärtigen Notlage, die für den Darlehensnehmer mit der Verpflichtung zur Zahlung monatlicher bzw. vierteljährlicher BAföG-Regelrückzahlungsraten verbunden wäre.

    Die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung soll daher - wie Sozialhilfeleistungen und Unterhaltsvorschussleistungen - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zeitlich unbefristet gewährt werden (§ 18a Abs. 3 Satz 1 BAföG), sondern im Allgemeinen nur mit Blick auf die Lage, wie sie sich der Behörde im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung darstellt, vgl. zum Unterhaltsvorschuss BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 19; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 15; zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - VV C 110.70, juris, Rn. 8.

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt und für das Unterhaltsvorschussrecht ist vor diesem Hintergrund daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet, BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 14 ff. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff., so dass dies auch für die Freistellung nach § 18a BAföG gerechtfertigt erscheint.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 6 S 760/91

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz; Mitwirkungspflicht des

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Für die zeitliche Beschränkung des zulässigen Gegenstandes der gerichtlichen Entscheidung bei Klagen, die auf die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 18a BAföG gerichtet sind, spricht zunächst, dass das Gesetz bei der Freistellung - ebenso wie bei Unterhaltsvorschussleistungen -, vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 15 ff.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 16, auf eine monatsweise Betrachtung abstellt, wie sich aus § 18a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BAföG ergibt.

    VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 16.

    Die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung soll daher - wie Sozialhilfeleistungen und Unterhaltsvorschussleistungen - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zeitlich unbefristet gewährt werden (§ 18a Abs. 3 Satz 1 BAföG), sondern im Allgemeinen nur mit Blick auf die Lage, wie sie sich der Behörde im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung darstellt, vgl. zum Unterhaltsvorschuss BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 19; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 15; zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - VV C 110.70, juris, Rn. 8.

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt und für das Unterhaltsvorschussrecht ist vor diesem Hintergrund daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet, BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 14 ff. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff., so dass dies auch für die Freistellung nach § 18a BAföG gerechtfertigt erscheint.

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Das Gericht geht dabei davon aus, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Verfahren auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen, vgl. mit ausführlicher Begründung zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92, juris, Rn. 41 ff., ein Anspruch auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung aus § 18a BAföG, bei der es sich nicht um eine Sozialleistung handelt, wie Ansprüche auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem die Beklagte über den Freistellungsantrag entschieden hat.

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt und für das Unterhaltsvorschussrecht ist vor diesem Hintergrund daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet, BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 14 ff. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff., so dass dies auch für die Freistellung nach § 18a BAföG gerechtfertigt erscheint.

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Das Gericht geht dabei davon aus, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Verfahren auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen, vgl. mit ausführlicher Begründung zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92, juris, Rn. 41 ff., ein Anspruch auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung aus § 18a BAföG, bei der es sich nicht um eine Sozialleistung handelt, wie Ansprüche auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem die Beklagte über den Freistellungsantrag entschieden hat.

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt und für das Unterhaltsvorschussrecht ist vor diesem Hintergrund daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet, BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 14 ff. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff., so dass dies auch für die Freistellung nach § 18a BAföG gerechtfertigt erscheint.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 12 E 438/22

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss einer Mutter wegen mangelnder Mitwirkung

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Das Gericht geht dabei davon aus, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Verfahren auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen, vgl. mit ausführlicher Begründung zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92, juris, Rn. 41 ff., ein Anspruch auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung aus § 18a BAföG, bei der es sich nicht um eine Sozialleistung handelt, wie Ansprüche auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem die Beklagte über den Freistellungsantrag entschieden hat.

    Für die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt und für das Unterhaltsvorschussrecht ist vor diesem Hintergrund daher in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bildet, BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f.; VGH BW, Urt. v. 09.12.1992 - 6 S 760/91, juris, Rn. 14 ff. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff., so dass dies auch für die Freistellung nach § 18a BAföG gerechtfertigt erscheint.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1995 - 16 A 4275/95

    Einkommensgrenze; Freistellung alleinstehender Darlehensnehmer;

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    OVG NRW, Urt. v. 14.11.1995 - 16 A 4275/95, juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1993 - 8 A 278/92

    Sozialhilferecht: Umfang der Hilfe zur Pflege, Einsatz einer

    Auszug aus VG Köln, 25.10.2023 - 26 K 5772/19
    Das Gericht geht dabei davon aus, dass entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu Verfahren auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen, vgl. mit ausführlicher Begründung zu Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: BVerwG, Urt. v. 18.12.2017 - 5 C 36/16, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2023 - 12 E 438/22, juris, Rn. 8 f. Vgl. zur Sozialhilfe BVerwG, Urt. v. 30.11.1966 - V C 29.66, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1971 - V C 110.70, juris, Rn. 7 ff.; OVG NRW, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92, juris, Rn. 41 ff., ein Anspruch auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung aus § 18a BAföG, bei der es sich nicht um eine Sozialleistung handelt, wie Ansprüche auf Bewilligung von laufenden Sozialleistungen grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem die Beklagte über den Freistellungsantrag entschieden hat.
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